Vortrag zum ElektroG und BattG

„Neues im Kreislaufwirtschaftsrecht“ heißt die neue Veranstaltung der IHK Köln, und beschreibt dies mit folgenden Worten:

„Die große Anzahl der Gesetzesinitiativen auf Europäischer-, Bundes- und Landesebene erschwert es den Unternehmen, einen aktuellen Überblick zu behalten. Veränderungen im Umweltrecht wie Neuerungen im Verpackungs-, Batterie- und Elektrogesetz sowie der Gewerbeabfallverordnung führen zu neuen Verpflichtungen für die Unternehmen. Obwohl davon nahezu ein jedes Unternehmen betroffen ist, sind vielen die neuen Verpflichtungen gänzlich unbekannt, was unbewusst zu einem gesetzeswidrigen Handeln führt.

Um Sie in Ihrem gesetzeskonformen Handeln zu stärken, informiert die IHK Köln Sie auch in diesem Jahr wieder. Das Kreislaufwirtschaftsrecht stellt mit den größten Bestandteil des Umweltrechts dar, welcher in diesem Jahr als auch künftig einen starken Wandel durchläuft.

    • Welche Bereiche des Umweltrechts haben sich aktuell geändert?
    • Welche werden sich im Laufe dieses Jahres oder in naher Zukunft ändern?
    • An welchem Punkt und in welcher Weise ist mein Unternehmen betroffen?

Unsere Kollegin Michaela Prandl (ECOLOGICON GmbH) präsentiert Ihren Vortrag zu den wichtigsten Pflichten aus dem ElektroG und BattG mit folgender Gliederung:

  • Hintergrund
  • Rollen im ElektroG und BattG und Definitionen
  • Pflichten Hersteller
  • Pflichten Vertreiber
  • Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Hilfreiche Informationen zur Anmeldung finden Sie im nachstehenden Link:
https://eventanmeldung.ihk-koeln.de/r/neuesimkreislaufwirtschaftsrecht

ECOLOGICON GmbH

Goldleite 9
97234 Reichenberg – Germany

info@ecologicon.com
phone +49 931 4523070

Aktuelle Beiträge

Eine Notifizierung gilt für einen Abfall(-strom) sowie eine festzulegende Höchstmenge und muss vor der dem Beginn der Verbringung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Ein Erzeuger oder Besitzer von Abfall hat die Möglichkeit einen Dritten zur Erfüllung seiner Verwertungs- und Beseitigungspflichten zu beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass der beauftragte Dritte über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen muss.
Für „grün gelistete“ Abfälle gilt eine vereinfachte Form der grenzüberschreitenden Verbringung. Diese Abfälle können ohne weitere zeitaufwändige Genehmigungen grenzüberschreitend verbracht werden.
Die Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen enthält insbesondere Regelungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen.
EPR-Compliance ist Standard, aber oft mangelt es am Verständnis und den personellen Kapazitäten zur Umsetzung und Handhabung.
Seit Anfang des Jahres müssen Online-Plattformen prüfen, ob Händler ihrer Registrierungspflicht nach dem ElektroG nachkommen.