Produkt­management

ECOLOGICON unterstützt Sie beim Management Ihrer Produkt-Compliance. Wir informieren Sie über Ihre Verpflichtungen im gesamten Lebenszyklus Ihrer Produkte, von der Entwicklung bis zur Entsorgung, und recherchieren für Sie Markt- oder Wettbewerbsdaten.

Wofür steht der Begriff Compliance? Der engl. Begriff Compliance bedeutet übersetzt so viel wie Rechtskonformität. Inhaltlich versteht man darunter die Pflichten des Unternehmens, für die Einhaltung bindender gesetzlicher Bestimmungen Sorge zu tragen und diese rechtlichen Anforderungen ordnungsgemäß umzusetzen.

Wir beraten zu:

Produkt- und Verpflichtungsanalysen, erweiterter Herstellerverantwortung und deren Umsetzung (ERP), Umsetzung nachhaltiger Produktstrategien, Produktzertifizierungen, nachhaltigen Produkt- und Unternehmensstrategien, Recyclingfähigkeit und Recyclingpotentialen für Produkte, CO2-Bilanzen

Integrieren Sie die Rechtskonformität für Ihre Produkte in Ihrem Unternehmen und erhalten Sie unsere Compliance-Beratung und Expertise zu Produktverantwortung, die Sie für die Umsetzung Ihrer Geschäftsmodelle benötigen.

Inhalt:

Marktfähigkeit von Produkten und Stoffen

CE-Konformität

Viele Produkte am Markt werden mit CE gekennzeichnet (CE – Conformité Européenne). Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in Europa verkauft werden dürfen. Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

Der Hersteller ist für die Einhaltung der europäischen Vorschriften und das Anbringen der CE-Kennzeichnung verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hersteller innerhalb oder außerhalb der europäischen Gemeinschaft ansässig ist. Der Hersteller kann hierfür einen in der Europäischen Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigen bestellen, der in seinem Auftrag handelt.
Eine Kennzeichnungspflicht besteht dann, wenn Ihr Produkt entsprechenden EU-Vorschriften unterliegt, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Mit der CE-Kennzeichnung auf dem Produkt erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008, dass dieses alle einschlägigen Anforderungen erfüllt. Es ist verpflichtend für alle Produkte, die in der EU vermarktet werden. Wenn die Konformität eines Produkts durch eine benannte Stelle bewertet und bestätigt wurde, gehört zur vollständigen Kennzeichnung neben dem CE-Zeichen auch die von der notifizierten Stelle vergebene vierstellige Kennnummer.

Vorgaben für die CE-Kennzeichnung

Layoutvorgaben für die CE-Kennzeichnung. Die Europäische Kommission bietet auf ihrer Webseite Bilddateien zum Download an.

Seit 2023 verlor das CE-Zeichen für das Vereinigte Königreich (ohne Nordirland) seine Bedeutung als Marktzulassungszeichen für Produkte. Es gilt dann nur noch das UKCA-Logo. Wer Produkte im Vereinigten Königreich in Verkehr bringen will, musste spätestens dann neben dem Anbringen des UKCA-Logos auch eine Konformitätsbewertung gemäß der geltenden britischen Produktgesetzgebung durchführen und eine UKCA-Konformitätserklärung erstellen.

REACH

Der Begriff REACH⁠ leitet sich vom englischen Titel der europäischen Chemikalienverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ab: „Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ und steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Die EU-Verordnung gilt gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die REACH-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, die seit 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, um Mensch und Umwelt zu schützen und die Risiken, die durch den Einsatz von Chemikalien entstehen können, zu vermindern. Durch die REACH-Verordnung sollen die Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationen der chemischen Industrie in der EU gefördert und der freie Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt gewährleistet werden.

Video: REACH 2018: Know your portfolio
Video: REACH 2018 – Keep your registration up-to-date

REACH beruht auf dem Grundsatz der Hersteller- bzw. Produktverantwortung und besagt, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Hersteller und Importeure von Chemikalien sind verpflichtet, Registrierungsdaten vorzulegen, die von den Stoffen ausgehenden Risiken selbst zu bewerten, an die Behörde zu übermitteln und Anwendern Informationen über Risikomanagementmaßnahmen bereitzustellen. Ohne Registrierung dürfen die Chemikalien nicht in Verkehr gebracht werden.
Die Aufgaben der Behörden (ECHA) sind die Unterstützung der Akteure, die Prüfung der Registrierungen und die Regulierung von Stoffen mit potenziell besorgniserregenden Eigenschaften oder von Stoffen (SVHC), die zu Risiken für Mensch oder Umwelt führen.
REACH ist nicht nur eines der modernsten und zugleich auch strengsten Chemikaliengesetze, es ist auch ein sehr detailliertes und komplexes Regelwerk.

SVHC

SVHC steht für “substances of very high concern”. Diese besonders besorgniserregenden Stoffe werden in der Kandidatenliste der ECHA gesammelt. Die Liste wird zweimal pro Jahr erneuert. Prominente Beispiele für Stoffe auf der Kandidatenliste sind Blei, Cadmium und viele Phthalate. Weitere Stoffe sind dem nachfolgenden Link und der dort dargestellten Liste zu entnehmen: 
https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table

SCIP

Die SCIP-Datenbank ist eine elektronische Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen enthält. Seit dem 5. Januar 2021 müssen Unternehmen, die Erzeugnisse auf den EU-Markt liefern, welche besonders besorgniserregende Stoffe (Substance of Very High Concern, SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, Informationen über diese Erzeugnisse und die enthaltene SVHC der ECHA zur Verfügung stellen.

Video: Who needs to notify to the SCIP database?
Video: Top tips to improve your SCIP notification

POP - Persistente organische Schadstoffe

POP⁠ bezeichnet sogenannte „Persistent Organic Pollutants“ – organische Chemikalien, die durch Langlebigkeit (⁠Persistenz⁠) gekennzeichnet sind und sich in Organismen und Nahrungsketten anreichern (Bioakkumulation und Biomagnifikation). Ihre schädliche Wirkung stellt eine Gefahr für die Gesundheit und Umwelt dar. Diese Chemikalien besitzen eine besonders hohe Mobilität und können durch den weltweiten Handelsverkehr auch in entlegenen Regionen nachwiesen werden, obwohl der Einsatz der Produkte auf Regionen der Industrieländer begrenzt ist. Diese Tatsache erfordert eine wirksame Eingrenzung der schädlichen Auswirkung im internationalen Rahmen.
In völkerrechtlichen Übereinkommen wurden übergreifende Ziele vereinbart, um die Produktion, Verwendung und Freisetzung der POP-Substanzen so weit wie möglich zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Umgesetzt wird das ⁠Stockholmer Übereinkommen⁠ in Europa durch die Verordnung (EU) 2019/1021 vom 20. Juni 2019 (⁠EU POP-Verordnung⁠).

Man unterteilt die POP in zwei Gruppen:

  • synthetisch hergestellte ⁠POP⁠ und
  • unbeabsichtigt gebildete POP („unintentionally produced POP“, ⁠uPOP⁠).

Seit 2004 besteht für 12 Stoffe eine Regulierung. Diese Stoffe waren überwiegend ⁠Pestizide⁠ (Aldrin, ⁠Chlordan⁠, ⁠DDT⁠, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorobenzen, Mirex, Toxaphen), aber auch Industriechemikalien und Nebenprodukte (sog. ⁠uPOPs⁠) (z. B. Hexachlorobenzen und polychlorierte Biphenyle (PCBs)) sowie ⁠Dioxine⁠ und Furane (⁠PCDD/PCDF⁠). Seitdem kamen noch weitere Stoffe hinzu. Zu den Stoffen, die in der POP-Verordnung aufgenommenen wurden, gelten für einige spezifische Ausnahmen (befristet) sowie z.T. unbefristet akzeptierte Verwendungen für diese Stoffe.

Der Umgang mit chemischen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen wird durch eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen geregelt und ist äußerst komplex. Lassen Sie Ihre Produkte oder Ihr Unternehmen extern überprüfen und registrieren.

Unsere Beratungsleistung und Lösungen

CE-Kennzeichnung

  • Überprüfung der Kennzeichnung
  • Beratung über die gesamte Lieferkette
  • Unterstützung bei der Prüfung für CE-Kennzeichnung mit akkreditierten Stellen
  • EU- Konformitätserklärung

REACH nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

  • Pflichtenanalyse zu REACH
    • Unterstützung bei Anzeige und Registrierungsverfahren
    • Unterstützung bei Informationspflichten für Anwender
    • SCIP
    • SVHC
  • Produktzuordnung
  • Einstufung und Kennzeichnung nach Chemikalienrecht
  • Gefahrgutklassifizierung
  • Produkte mit Gefahrstoffen
  • Sicherheitsdatenblätter und Etiketten
  • Produktmeldung gefährliche Gemische und UFI-Code
  • Bestellung Gefahrgutbeauftragter

Integrieren Sie die Rechtskonformität für Ihre Produkte in Ihrem Unternehmen und erhalten Sie unsere Produktberatung und Expertise zur Marktfähigkeit von Produkten und Stoffen, die Sie für die Umsetzung Ihrer Geschäftsmodelle benötigen.

 

Zertifizierungsleistungen für Produkte (Nordic Swan und Blauer Engel)

Zertifizierungsleistungen mit ECOLOGICON.

Viele Unternehmen und deren Kunden fordern bereits von ihren Partnern und Lieferanten die allseits bekannten Qualitäts-, Umwelt-, oder Energiemanagementsysteme. Der Trend hin zu spezifischen Zertifikaten für Produkte wächst weiter und gewinnt an Bedeutung für Unternehmen und Wettbewerbsvergleiche. Die Verbraucher entscheiden sich vermehrt für Produkte mit hohen Umweltstandards und Zertifikaten.

Nordic Swan

Video: This is the Nordic Swan Ecolabel

Das Nordische Umweltzeichen oder auch Nordischer Schwan genannt, ist ein freiwilliges Umweltzeichen vom Nordischen Ministerrat für die nordischen Länder Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden. In den späten 80er Jahren gegründet, umfasst es nun etwa 55 Produktgruppen und hat seine hohe Markstellung als offizielles Umweltzeichen der nordischen Länder gefestigt. Der Bekanntheitsgrad des Zeichens in Skandinavischen Ländern ist sehr hoch, vergleichbar mit dem des Blauen Engels in Deutschland.
Das Nordische Ecolabel setzt sich dafür ein, die Umweltauswirkungen von Produktion und Verbrauch von Produkten mit Hilfe des Logos, dem Nordic Swan Ecolabel, zu verringern.
Dies macht es Verbrauchern und professionellen Einkäufern leichter, die ökologisch besten Produkte und Dienstleistungen auszuwählen. Das Nordic Swan Ecolabel ist ein Typ I Umweltzeichen (nach DIN EN ISO 14024) und trifft eine Aussage über die Umweltverträglichkeit von Produkten im Vergleich zu Konkurrenzprodukten durch unabhängige Dritte.
Nach drei bis fünf Jahren werden die jeweiligen Kriterien erneut überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.

Mehr Information finden Sie auch auf den Seiten des Nordic Swan:
https://www.nordic-ecolabel.org

Blauer Engel

Video: Der „BLAUE ENGEL“ im Alltag – Deutsch
Video: The „BLUE ANGEL“ – English

Das Umweltzeichen Blauer Engel wurde im Jahr 1978 auf Initiative des Bundes und durch einen Beschluss der Bundesländer eingeführt. Der Blaue Engel ist ein freiwilliges Ecolabel und ein marktwirtschaftliches Instrument zur Verfolgung von unternehmerischer Umweltpolitik.
Der wissenschaftliche, ganzheitliche Ansatz und die Unabhängigkeit des Zeichens durch die breite Beteiligung von Berufs- und Wirtschaftsverbänden sowie der Jury Umweltzeichen bilden die Grundlage für das hohe Vertrauen, das die Verbraucher dem Umweltzeichen entgegenbringen.
Das Umweltzeichen Blauer Engel ist ein Typ I Umweltzeichen nach DIN EN ISO 14024. Das Deutsche Ecolabel der Bundesregierung setzt sich dafür ein, Verbrauchern und professionellen Anwendern mehr Orientierung für den Einkauf nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen zu liefern.
Mit dem Umweltzeichen sollen die Umweltauswirkungen der Produktion und der Verbrauch von Produkten verringert werden.

Mehr Information finden Sie auch auf den Seiten des Blauen Engels:
https://www.blauer-engel.de/de

Lassen Sie Ihre Produkte oder Ihr Unternehmen extern überprüfen und zertifizieren.
Wir unterstützen und begleiten Sie vom Antrag bis hin zur Zertifizierung. So wird es Ihnen leicht gemacht!

Unsere Beratungsleistung und Lösungen

Zertifizierungen nach externen Standards und freiwilligen Umweltstandards:

  • Nordic Swan (nach DIN EN ISO 14024:2018-06)
  • Blauer Engel (nach DIN EN ISO 14024:2018-06)

Integrieren Sie Nachhaltigkeit in Ihr Unternehmen und erhalten Sie unsere Produktberatung und Expertise zu Zertifizierungen für Ihre Produkte, die Sie für die nachhaltige Umsetzung Ihrer Geschäftsmodelle benötigen.

Ökodesign für nachhaltige Produkte (Recyclingfähigkeit und Reparierbarkeit) und Zertifizierungen

Umweltfreundliche Gestaltung von Produkten mit ECOLOGICON.

Von der Gestaltung und Herstellung von Produkten werden deren Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg beeinflusst und insbesondere auch bei der späteren Entsorgung gilt es die Recyclingfähigkeit der Produkte zu berücksichtigen. Bereits bei der Produktion unterliegen Produkte bestimmten Kriterien, wie der Ökodesign-Richtlinie auf europäischer Ebene.
Mit der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG hat die Europäische Kommission erstmals einen Rahmen für die Festlegung produktgruppenspezifischer Mindestanforderungen geschaffen, um durch verbessertes Produktdesign Umweltbelastungen über den gesamten Lebensweg zu mindern.
Ziel der Richtlinie ist es, die Umweltverträglichkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte unter Einbeziehung des gesamten Lebensweges mittels Vorgabe von Ökodesign-Anforderungen zu verbessern.

Es ist den Herstellern auch möglich, über die gesetzlichen Erwartungen hinauszugehen und ihre Produkte zertifizieren zu lassen, um Kunden und Verbrauchern ihr Engagement für Qualität und Nachhaltigkeit zu zeigen. Vielleicht möchten Sie auch das Recycling Ihrer Produkte von Anfang an erleichtern, indem Sie die Prinzipien des Design for Recycling anwenden.

Unsere Beratungsleistung und Lösungen

  • Zertifizierungen nach externen Standards
  • Verringerung des Energie- und Rohstoffbedarfs entlang des gesamten Lebensweges von Produkten (Energie- und Ressourceneffizienz)
  • Einsatz erneuerbarer Rohstoffe, unter Berücksichtigung ihrer Verfügbarkeit (Recyclinganteile)
  • Erhöhung der Langlebigkeit von Produkten sowie Optimierung des Nutzens (Haltbarkeit, Reparaturfreundlichkeit, etc.);
  • Stärkung der Wiederverwendung und Verbesserung der umweltverträglichen Verwertung (Wiederverwendung und Wiederaufbereitung von Produkten und Produktteilen, recyclinggerechte Konstruktion, Recyclingfähigkeit)
  • Minimierung des CO2– und Umweltfußabdrucks Reduktion oder Substitution von umwelt- und gesundheitsbelastenden Stoffen
Wir von ECOLOGICON können Sie bereits beim Design Ihrer Produkte beraten und damit die Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten beeinflussen. Gern können wir Sie bei der Umsetzung der Standards für Ihre Produkte und Produktionsketten unterstützen.

Analyse unter Berücksichtigung der Produkt-Verpflichtungen

Produktverantwortung meistern mit ECOLOGICON.

Um die Sicherheit der Verbraucher auf dem europäischen Markt zu gewährleisten, unterliegen viele Produktbereiche der harmonisierten europäischen Gesetzgebung und strengen Kriterien für das Inverkehrbringen und die Erlangung der CE-Konformität.

Produktportfolio überprüfen
Unternehmen sollten Ihr Produktportfolio darauf überprüfen, welche Produkte von den neuen Regeln betroffen sind und wie groß der Aufwand und die Kosten sind, die durch die Gesetzesänderungen entstehen. Für welche Produkte wird eine Konformitätserklärung benötigt? Bevor Sie ein Produkt in einem EU-Land verkaufen können, muss es den Vorschriften entsprechen, die in diesem Land und in der gesamten EU gelten.

Unsere Beratungsleistung und Lösungen

Wir beraten zu:

Erfüllung der Produktverantwortung und geltenden Regeln und Gesetze:

  • Verpflichtungsanalysen
  • Produktanalysen
  • Konformitätserklärungen
  • Prüfung des
  • Produktportfolio

ECOLOGICON kann Ihnen dabei helfen, Ihre Produkte und Verpackungen daraufhin zu untersuchen, ob Sie den geltenden nationalen Gesetzen entsprechen – das in ganz Europa und weltweit.

Lösungen für EPR (erweiterte Hersteller­verantwortung)

Erfüllung der Herstellerverantwortung mit ECOLOGICON.

Ihre Produkte und Verpackungen unterliegen einer EPR-Regelung? Wir von ECOLOGICON können Sie unterstützen, Klarheit über Ihre europäischen und nationalen Verpflichtungen zu gewinnen und unterstützen im Umgang mit den Behörden und Rücknahmesystemen in den verschiedenen EU-Ländern. Wir beraten und unterstützen Sie bei den Registrierungsverfahren und den Berichten, die Sie den Behörden vorlegen müssen.
Wenn Sie nicht in Deutschland niedergelassen sind, können wir auch als Ihr Bevollmächtigter fungieren.

Unsere Beratungsleistung und Lösungen

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und Unterstützung mit Dienstleistungen zur Herstellerverantwortung

Integrieren Sie die Rechtskonformität für Ihre Produkte in Ihrem Unternehmen und erhalten Sie unsere Compliance-Beratung und Expertise zu Produktverantwortung, die Sie für die Umsetzung Ihrer Geschäftsmodelle benötigen.

Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: qualitativ hochwertige Produkte anzubieten und Ihr Unternehmen wachsen zu lassen.

ECOLOGICON GmbH

Goldleite 9
97234 Reichenberg – Germany

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