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Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt die Förderung der Kreislaufwirtschaft, sichert die umweltverträgliche Bewirtschaftung von Abfällen (Abfallmanagement) und legt zum Umgang mit Abfällen Anforderungen an Betriebe aus Industrie und Gewerbe fest.
Zum effizienten Ressourceneinsatz gehört das Management von Stoffströmen als ein wichtiges Werkzeug in Unternehmen. Unter dem Begriff Stoffstrommanagement versteht man die ganzheitliche Betrachtung und effiziente Optimierung von Material- oder Energieströmen, die bei der Herstellung von Produkten und Dienstleistungen anfallen. Die Zielvorgaben kommen aus dem ökologischen und ökonomischen Bereich. Neben den unmittelbaren Auswirkungen auf die Umwelt können beispielsweise auch soziale Aspekte in die Bewertung einfließen.
Bei unserer ganzheitlichen Stoffstromanalyse erfassen wir alle Stoffströme, Mengen und zeigen Möglichkeiten zur Optimierung auf. Unter anderem betrachten wir Ihre Möglichkeiten, Abfälle zu reduzieren, interne Kreisläufe zu schließen und Materialflüsse zu bündeln. Dabei haben wir stets ökologische und ökonomische Aspekte im Blick und betrachten nach Bedarf weitere Einflüsse und Auswirkungen.
Da unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen alle Akteure die gesetzten klimapolitischen Ziele zur Verminderung der Erderwärmung und dem Ausstoß von Emissionen treibhauswirksamer Gase verfehlen werden, wird die Verschärfung der Gesetzgebung zunehmen.
Es ist essenziell, unternehmerisches Handeln, Verfahrensabläufe und Prozesse neu zu denken, um Energie zu sparen und Ressourcen in Kreisläufen zu zirkulieren.
Video über Kreislaufwirtschaft (von Ellen MacArthur Foundation)
Video (DE) | Video (EN)
ECOLOGICON unterstützt Sie als kompetenter Partner dabei, Ihr Stoffstrommanagement zu entwickeln, um einen intelligenten, ressourcenschonenden Umgang mit Energie- und Stoffströmen zu ermöglichen.
Ziele sind immer eine Senkung des Materialeinsatzes, die Optimierung energetischer Potenziale sowie die Nutzung von Abfällen als Sekundärrohstoff (Verwertungsmöglichkeiten).
Gleichzeitig soll das Stoffstrommanagement Ihren Betriebsabläufen angepasst werden und diese bestmöglich vereinfachen.
Gerne beraten wir Sie als Ihre integrierte Umweltabteilung zu Materialströmen, dem Schließen von Stoffkreisläufen und unterstützen Ihr Unternehmen dabei, sich messbare Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen. Kontaktieren Sie uns.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (Anzeige nach § 53 KrWG und Erlaubnis nach § 54 KrWG) haben Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen oder im Falle von gefährlichen Abfällen eine Erlaubnis zu beantragen.
Ausgenommen von der Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, nicht jedoch von diesen beauftragte Dritte. Die gemäß Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) formgebundenen Anzeigen oder Erlaubnisanträge sind entweder bei der zuständigen Behörde im Original oder elektronisch über das Internetportal eAEV – Elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren einzureichen.
Profitieren Sie von unserem bundesweiten Netzwerk und unserer Expertise zu Genehmigungen.
Sie suchen eine individuelle Lösung, um Ihre Ziele einfach zu erreichen? Kontaktieren Sie uns jetzt, unser kompetentes Team berät Sie gerne.
In jedem Produktions- und Recyclingprozess entstehen Abfälle. Suchen Sie einen Entsorgungsweg für bestimmte Stoffgruppen oder wollen Sie den vorhandenen Weg optimieren? Wir helfen Ihnen dabei, eine ganzheitliche Lösung zu finden. Von der Erfassung über den Umgang mit Abfällen bis hin zum sensiblen Umgang mit Aufsichtsbehörden – wir unterstützen Sie bei allen Themen des Abfallmanagements.
„Abfälle im Sinn des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) §3 (1) sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.“
Als weitere Dienstleistung oder im Rahmen der umfassenden Beratungslösungen erstellt ECOLOGICON u.a. Abfallbilanzen für Ihr Unternehmen, erarbeitet Methoden zur Abfallvermeidung sowie Abfallwirtschaftskonzepte, optimiert Ihre Behältersysteme (Behälter für gefährliche Abfälle), organisiert Containerdienste, zeigt Verwertungs- bzw. Beseitigungswege auf und etabliert neue Vertriebswege für Sekundärrohstoffe.
Wenn Sie Ihre Herausforderung mit uns gemeinsam meistern möchten, können wir Sie als kompetenter Partner bei der Umsetzung begleiten. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt den Weg auf, unterstützen Sie bei der Einführung notwendiger Maßnahmen und behalten alle geltenden Gesetze sowie Vorschriften im Blick.
Zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung werden Abfälle verschiedenen Kategorien und Nummern in einem bestehenden Listensystem für die Einstufung von Abfällen zugeordnet. Bespielweise im Europäischen Abfallverzeichnis unterscheidet dieses nach grün- und gelb-gelisteten Abfällen gemäß europäischer Verbringungsverordnung. Jeweils unabhängig vom vorgesehenen Entsorgungsweg sollte die Einstufung der Abfälle erfolgen, dies gilt national als auch international.
Das Europäische Abfallverzeichnis unterscheidet gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Hierbei ist es maßgeblich für die Abfallbezeichnungen in der Europäischen Union verantwortlich. In Deutschland wurde es mit der Abfallverzeichnisverordnung, kurz AVV, in nationales Recht überführt. Unter der Abfalleinstufung ist die Zuordnung eines Abfalls zu einer Abfallart mit einer Abfallschlüsselnummer zu verstehen.
Das Ziel der Abfalleinstufung ist die europaweit einheitliche Abfallbezeichnung. Außerdem bestimmt diese Einstufung, ob ein Abfall gefährlich oder nicht gefährlich ist.
Für alle Beteiligten an der Entsorgung ergeben sich daraus Register- und Nachweispflichten. Die Einstufung ist von Bedeutung bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen und eine Zuordnung in die grüne und gelbe Abfallliste wird vorgenommen.
Entsprechend der Einstufung von Abfällen in den Anhängen der EG-VVA erfordert eine grenzüberschreitende Abfallverbringung gemäß der EG-VVA entweder ein vorheriges schriftliches Notifizierungsverfahren oder das Erfüllen allgemeiner Informationspflichten.
Ein vorheriges schriftliches Notifizierungsverfahren bei Verbringung von Abfällen ist erforderlich, wenn Abfälle zur Beseitigung sowie gefährliche Abfälle zu Verwertung verbracht werden. Es sind jedoch noch einige Details und Feinheiten zu beachten.
Bei der Verbringung von Abfällen, die den allgemeinen Informationspflichten unterliegen, ist Anhang VII beim Transport mitzuführen (Art. 18). Zusätzlich ist ein Verwertungsvertrag zwischen der veranlassenden Person und dem Empfänger abzuschließen und den Behörden (mit Gültigkeit vor dem Verbringungsbeginn) vorzulegen.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, die passende Abfalleinstufung nach Abfallverzeichnisverordnung vorzunehmen und bei grenzüberschreitender Verbringung den richtigen Code aus den Listen der Abfallverbringungsverordnung anzuwenden.
Damit sie nicht mehr als Abfälle gelten, müssen Abfälle nach Artikel 6 der Abfallrahmenrichtlinie ein Verwertungsverfahren durchlaufen haben und zudem allgemeine und spezifische Kriterien erfüllen. Allgemein muss:
Diese allgemeinen Leitlinien wurden von der EU in Bezug auf bestimmte Abfallströme konkretisiert. Erstmals wurde eine Europäische Verordnung mit Regelungen zum „Ende der Abfalleigenschaft für Eisen- und Stahlschrotte sowie Aluminiumschrotte“ (Ratsverordnung (EU) Nummer 333/2011) erlassen. Weitere Verordnungen wurden auch für bestimmte Arten von Bruchglas (Verordnung (EU) Nummer 1179/2012) sowie für Kupferschrotte (Verordnung (EU) Nummer 715/2013) erlassen.
Ratsverordnung (EU) Nummer 333/2011 (PDF extern, 756 KB)
Verordnung (EU) Nummer 1179/2012 (PDF extern, 732 KB)
Abfälle, die das Ende der Abfalleigenschaft erreichen sollen oder erreicht haben, sind nicht mit „Nebenprodukten“ gemäß der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie zu verwechseln. Nebenprodukte können nur Stoffe oder Gegenstände sein, die in einem Herstellungsverfahren entstehen, dessen Hauptziel nicht die Herstellung dieser Stoffe beziehungsweise dieser Gegenstände ist, und die die in Artikel 5 der Abfallrahmenrichtlinie genannten Voraussetzungen erfüllen. Nebenprodukte haben zu keinem Zeitpunkt den Abfallstatus erreicht.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, die passende Einstufung der Produkteigenschaft bzw. Abfalleigenschaften vorzunehmen und bei grenzüberschreitender Verbringung den richtigen Code aus den Listen der Abfallverbringungsverordnung anzuwenden.
Durch unser breites Netzwerk finden wir rentable Wege, Ihre Abfälle zu transportieren – egal, ob Sie wiederkehrende oder Spotmengen haben, die Sie transportieren müssen. Nutzen Sie Transporter auf deren Rückweg, die andernfalls eine Leerfahrt hätten.
Auch im internationalen Kontext stehen wir Ihnen gerne zur Seite, denn jeder EU-Mitgliedsstaat hat seine eigenen Gesetze und Pflichten zu beachten. Nutzen Sie unsere innovativen Rücknahmesysteme und nachhaltigen Recyclinglösungen für Ihre individuellen Anforderungen zur Entsorgung sowie Logistik.
Unsere Expertise und ein Netzwerk zu internationalen Rücknahmesystemen stellen sicher, dass die Dienstleistung rechtskonform umgesetzt wird. Die Sammlung und Verwertung erfolgt fachgerecht unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen. Viele Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, vertrauen uns als Ihrem Rücknahmepartner
Wir unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung von effizienten Sammel- und Rücknahmesystemen und zur Umsetzung internationaler Entsorgungslösungen für Ihre Produkte und gewerblichen Abfälle.
Als Gewerbetreibender sind Sie bei der Entsorgung besonders gefordert. Sie haben nicht nur branchenspezifische Abfälle, sondern sicherlich auch haushaltsähnlichen Gewerbemüll. Sie müssen sich also nicht nur um die Entsorgung kümmern, sondern auch alles richtig dokumentieren.
Sie haben mehrere Filialstandorte? Ihre Filialen sind über ganz Deutschland und Europa verteilt?
ECOLOGICON führt die Entsorgung Ihrer einzelnen Filialstandorte zusammen und wir übernehmen die komplette Abfallentsorgung in Ihren Filialen und das bundesweit oder international. Wir arbeiten seit vielen Jahren für namhafte Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen.
Als unabhängiges Unternehmen koordinieren wir unsere Logistik- und Entsorgungspartner an Ihren Standorten. Diese Tatsache reduziert die Abhängigkeit von einzelnen Entsorgungspartnern.
Ein Netzwerk von Entsorgungsfachbetrieben stellt sicher, dass ECOLOGICON jede Art von Gewerbeabfall an den Anfallstellen abholen kann. Die Entsorgung erfolgt fachgerecht unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen (Kreislaufwirtschaftsgesetz). Viele Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, darunter IT, Handel, und Logistik, vertrauen uns als Ihrem Entsorgungspartner.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung von effizienten Sammelkonzepten und bei der Umsetzung fachgerechter Entsorgungslösungen für Ihre gewerblichen Abfälle.
Die Entsorgung von Abfällen konfrontiert Unternehmen, Kommunen und Industrie mit einer Vielzahl Gesetzen und vielen weiterführenden Vorgaben und Beschlüssen auf Landesebene. Dabei definiert die EU-Abfallrahmenrichtlinie den rechtlichen Rahmen in der Europäischen Gemeinschaft, der durch das national geltende Kreislaufwirtschaftsgesetz in Deutschland überführt wird. Weitere Gesetze (wie z.B. das Verpackungsgesetz, ElektroG, etc.) und verschiedene Verordnungen erschweren es, den Überblick zu bewahren. Hinzu kommen auch noch Länder- und kommunale Regelungen, die es zu beachten gilt.
Unsere Abfall- und Prozessberatung von ECOLOGICON hilft Ihnen, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit rechtkonform in Einklang zu bringen. Unsere Konzepte orientieren sich grundsätzlich am den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetz (kurz: KrWG). Dieses schreibt eine 5-stufige Hierarchie als Handlungsmethode vor:
Das primäre Ziel der Prozessanalyse ist es, den Verbrauch an Rohstoffen und Energie zu senken und dadurch Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen. Individuell auf ihre spezifische Situation angepasst, unterstützt ECOLOGICON dabei Energie-, Material- und Entsorgungskosten zu reduzieren.
Wir unterstützen Sie, Ressourcen einzusparen. Bei der Entwicklung von Strategien betrachten wir die Abfallvermeidung, den reduzierenden Materialeinsatz, die getrennte Erfassung von Abfällen sowie die sortenreine Zuführung gewonnener Fraktionen und Sekundärrohstoffe in den Wieder- und Verwertungsprozess. Als externe Organisation analysiert ECOLOGICON Ihre (Aufbereitungs-)Prozesse und die relevanten Abfälle. Überprüfung, Klassifizierung & Analyse der einzelnen Schritte, Stofffraktionen und helfen Ihnen dabei, Ihren Prozess zu verbessern.
Sie haben Fragen rund um die Entsorgungsprozesse, zum Umgang mit Abfällen oder dem Erstellen abfallrechtlicher Dokumente? Wir unterstützen Sie gerne bei der Optimierung von Prozessen und bei der Entwicklung fachgerechter Entsorgungsverfahren für Ihre gewerblichen Wertstoffe und Abfälle.
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