Individuelle Lösungen für verschiedene Zielgruppen

Wir vereinfachen für Sie die Erfüllung Ihrer Pflichten und unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung. ECOLOGICON bietet individuelle Lösungen speziell für Ihre Bedarfe je nach Absatzmarkt. Wenn Sie als Hersteller/Inverkehrbringer von Produkten oder als Fernabsatzhändler Ihre Produkte in Europa vertreiben, stellen wir Ihnen die geeignete Lösung zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur Verfügung.

Importeure

Sie importieren Produkte erstmalig mit Verpackungen, nicht nur aber insbesondere für Anwendungsbereiche wie EEE /Elektrogeräte, Batterien, oder Textilien in einem Mitgliedsstaat der EU und sind von der Produktverantwortung:
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(Online-)Händler

Sie vertreiben Produkte eines anderen Herstellers mit Verpackungen, nicht nur aber insbesondere für Anwendungsbereiche wie EEE / Elektrogeräte, Batterien, oder Textilien, in einem Mitgliedsstaat der EU und unterliegen der Produktverantwortung
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Vertreiber

Sie stellen Produkte mit Verpackungen, nicht nur aber insbesondere für Anwendungsbereiche wie EEE / Elektrogeräte, Batterien, oder Textilien, in einem Mitgliedsstaat der EU auf dem Markt bereit und unterliegen der Produktverantwortung:
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Betreiber eines elektronischen Marktplatzes

Sie bieten Produkte mit Verpackungen auf einem elektronischen Marktplatz an, nicht nur aber insbesondere für Anwendungsbereiche wie EEE / Elektrogeräte und Batterien und unterliegen der Produktverantwortung.
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Fulfillment-Dienstleister

Sie führen Tätigkeiten wie Lagerhaltung oder Versand von Produkten (wie EEE / Elektrogeräte und Batterien) durch, für Dritte durch Post- oder Paketzustellung und unterliegen der Produktverantwortung:
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Transporteure

Sie sammeln und befördern Abfälle und führen Transporte über Ländergrenzen hinaus durch (grenzüberschreitende Verbringung) Für alle Transporteure im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle befördern gilt:
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Händler und Makler von Abfällen

Sie handeln oder makeln mit Abfällen bzw. sammeln und/oder behandeln Abfälle als privatwirtschaftliches Unternehmen. Für alle Händler und Makler, die Abfälle im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen befördern oder verwerten gilt:
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Erstbe­handlungs­anlagen / Entsorger

Sie sind Betreiber einer Abfall- und oder Erstbehandlungsanlage nach den geltenden oder betreiben Sie Konsolidierungslager für Abfälle und / oder Sortieranlagen für Abfälle, dann gilt:
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Öffentlich-Rechtliche Entsorgungs­träger

Sie sind als Kommunalunternehmen, öffentlich beliehener Sammler oder Verwerter von Abfällen nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichtet und im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge tätig:
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Behörden / Ämter, Regierungs­stellen / zentrale Stellen und Rücknahme­systeme

Als Behörde sind Sie mit Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Abfälle vertraut. Sie stehen in Kontakt mit Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen und/oder nicht gefährlichen Abfällen:
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Entwicklungs­organisationen & Entwicklungs­banken

Sie sind Entwicklungsorganisation oder Entwicklungsbank die Projektvorhaben ausschreibt. Sie suchen Projektpartner mit fachkundiger Expertise in der Kreislaufwirtschaft (Circular Economy):
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Unterstützung mit Dienstleistungen von ECOLOGICON

Integrieren Sie die Rechtskonformität für Ihre Produkte / Dienstleistungen in Ihrem Unternehmen und erhalten Sie unsere nachhaltige Beratung und Expertise zu Umwelt, Produkt und Abfall, die Sie für die Umsetzung Ihrer Geschäftsmodelle benötigen.

Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: qualitativ hochwertige Produkte anzubieten und Ihr Unternehmen wachsen zu lassen.