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Die europäische Elektroaltgeräterichtlinie (engl. WEEE-Directive –Waste of Electrical and Electronic Equipment) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (in Deutschland: Elektrogesetz, kurz ElektroG).
Das Gesetz verpflichtet verschiedene rechtlich definierte Akteure zur Produktverantwortung sowie zur Einhaltung und Umsetzung einer Vielzahl von Aufgaben und Pflichten, wie zum Beispiel:
Auch Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister im Bereich der Elektro- oder Elektronikgeräte sind in einigen EU-Staaten und perspektivisch EU-weit von neuen Verpflichtungen nicht mehr ausgenommen und zur Überprüfung von Registrierungsunterlagen verpflichtet.
Bei Nichteinhaltungen drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren und empfindliche Geldstrafen, z.B. in Deutschland von bis zu 100.000 € für alle Akteure, die den rechtlichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen.
Verpassen Sie nicht Ihre rechtlichen Verpflichtungen in den jeweiligen EU-Staaten und nehmen Sie bereits jetzt Kontakt auf, um zu den Pflichten auf den jeweiligen Absatzmärkten informiert zu sein und diese sicher umzusetzen.
Wenn Sie ein rechtlicher Akteur im Geltungsbereich von Elektro- und Elektronikgeräten sind, erfahren Sie hier mehr über Ihre Pflichten:
Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) im Sinne der WEEE-Richtlinie sind Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind und die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind.
Dazu zählen auch Geräte, die der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen.
Jedes Elektrogerät, das in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes (ElektroG) fällt, kann einer der 6 nachfolgend dargestellten Kategorien zugeordnet werden (Abbildung).
Es gibt unzählige Details und Auslegungen zu beachten, um die Verpflichtung richtig zu erfassen. Nehmen Sie jetzt bereits Kontakt zu uns auf, um nicht nur auf dem Laufenden zu allen Änderungen rund um das Thema Elektro- und Elektronikgeräte (ElektroG) zu bleiben, sondern eine gesetzes-konforme Erfüllung Ihrer Verpflichtungen zu sichern.
Profitieren Sie von unseren europaweiten und globalen Netzwerken und unserer Expertise.
Nationale Umsetzungen der WEEE-Direktive (Waste of Electrical and Electronic Equipment) führen zu vielen Unterschieden in der Gesetzgebung und deren Umsetzung, die es zu beachten gilt.
Sie exportieren ins europäische Ausland? Ob für Elektrogeräte, Batterien / Akkus oder die Verpackungen Ihrer Produkte – wir unterstützen Sie mit unserer Netzwerklösung in Ihren Verkaufsländern, damit Sie die WEEE Direktive im Griff haben.
Wenn Sie von diesen Verpflichtungen betroffen sind, können wir Sie bei der Umsetzung begleiten, indem wir Ihnen Schritt für Schritt die Anforderungen aufzeigen und Sie bei der Einführung notwendiger Maßnahmen und Prozesse unterstützen, um die Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
Den Umgang mit Elektro(-alt)geräten regelt die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 04. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Als Unterstützung und Maßnahme des Fünften Aktionsprogramms für den Umweltschutz der Europäischen Union ist diese Richtlinie verabschiedet worden.
Die Zielsetzung der WEEE-Richtlinie ist es, die Verschwendung natürlicher Ressourcen zu reduzieren und Umweltverschmutzung zu verhindern.
Diese Richtlinie ersetzte die bis dahin gültige Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
Hersteller, Importeure und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten, die Elektrogeräte erstmalig gewerbsmäßig in Verkehr bringen, gelten als sogenannter Erstinverkehrbringer.
Hersteller ist gemäß dieser Richtlinie jede natürliche oder juristische Person, die Produkte in einem EU-Mitgliedsstaat in Verkehr bringt. Dies kann der Hersteller der Produkte sein, aber auch der Weiterverkäufer, unabhängig davon, ob dieser im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat niedergelassen ist oder die Produkte von einem Drittland aus vertreibt.
Ob die Produkte des Unternehmens als Elektrogerät von der Herstellerverpflichtung der WEEE-Richtlinie betroffen sind, hängt u.a. von den Eigenschaften des jeweiligen Produktes, sowie dessen Anwendungsfall ab. Dabei muss evaluiert werden, ob das jeweilige Produkt (Elektrogerät) in den Geltungsbereich fällt.
In allen Ländern der EU sind Sie bereits jetzt zur umfangreichen Kennzeichnung Ihrer Elektrogeräte verpflichtet. Darüber hinaus können wir Sie zur Herstellerverantwortung in allen EU-Mitgliedsstaaten beraten, in denen Sie weitergehende Verpflichtungen erfüllen müssen und Sie bei der Registrierung, Meldung, Informationspflicht und allen administrativen Schritten unterstützen und beraten.
ECOLOGICON GmbH
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