Schwerpunkte > Verpackungen
Die europäische Verpackungsrichtlinie (Verpackungs-Direktive) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen und wird in das deutsche Recht durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) überführt.
Systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind Verkaufsverpackungen, die erstmalig gewerblich vertrieben werden (Vertreiber und Handel). Der Erstinverkehrbringer ist zur Lizenzierung der Verpackungen und zur Registrierung bei dem Verpackungsregister LUCID verpflichtet.
Das Gesetz verpflichtet verschiedene rechtlich definierte Akteure zur Produktverantwortung, wie zum Beispiel:
Auch Vertreiber, (Online-)Händler sowie Fulfillment-Dienstleister im Bereich Verpackungen und Füllmittel sind von den neuen Verpflichtungen nicht ausgenommen und zur Überprüfung angehalten.
Bei Nichteinhaltung drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren und empfindliche Geldstrafen, z.B. in Deutschland von bis zu 100.000 € für alle Akteure, die den rechtlichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen.
Verpassen Sie nicht Ihre rechtlichen Verpflichtungen in den jeweiligen EU-Staaten und nehmen Sie bereits jetzt Kontakt auf, um zu den Pflichten auf den jeweiligen Absatzmärkten informiert zu sein und diese sicher umzusetzen.
Wenn Sie ein rechtlicher Akteur im Geltungsbereich von Verpackungen (basierend auf dem Rechtstext, wie z.B. VerpackG) sind, erfahren Sie hier mehr über Ihre Pflichten:
Das Verpackungsgesetz in Deutschland, kurz VerpackG, unterscheidet zwischen Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen (vgl. FAQ Verpackungen). Unter Verkaufsverpackungen versteht das Gesetz Serviceverpackungen, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen und unterstützen sowie Versandverpackungen, die den Versand von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen. Auch Umverpackungen und Transportverpackungen gelten im Sinne des VerpackG als eigene Verpackungsarten, die es korrekt zu differenzieren gilt.
Es gibt unzählige Details zu beachten, um die Verpackungsverpflichtung EU-weit und landesspezifisch richtig zu erfassen. Nehmen Sie jetzt bereits Kontakt zu uns auf, um auf dem Laufenden zu allen Änderungen rund um das Thema Verpackungsgesetzgebung zu bleiben.
Profitieren Sie von unseren europaweiten und globalen Netzwerken und unserer Expertise.
Wer eine systembeteiligungspflichtige Verpackung erstmalig mit Ware befüllt und vertreibt, also z.B. auf dem deutschen Markt bereitstellt, muss diese lizensieren (Beteiligung an einem dualen System) und eine Registrierung im deutschen Verpackungsregister LUCID bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister durchführen.
Gemäß Verpackungsgesetz (als nationale Überführung der Verpackungsdirektive) ist sowohl für Hersteller als auch Händler eine Verpackungslizensierung verpflichtend, wenn Sie die Verkaufsverpackungen erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen.
Gern unterstützen wir Sie bei der Registrierung bei LUCID, dem Vertragsabschluss mit einem Dualen System, der Verpackungslizensierung sowie bei der Übermittlung von Verkaufszahlen und Jahresabschluss-Mengenmeldungen. Dies gilt nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit.
Dabei handelt es sich um Verpackungen, die den Transport von Waren zum Handel erleichtern und vor Transportschäden schützen. Anders als Verkaufsverpackungen fallen Transportverpackungen ausschließlich bei gewerblichen Händlern an und sind daher nicht systembeteiligungspflichtig.
Dennoch unterliegen diese Verpackungen einigen gesetzlichen Verpflichtungen, die es zu beachten gilt. Gerne beraten wir Sie individuell zur Rücknahme und Entsorgung von Transportverpackungen, die im Handel anfallen.
Sie benötigen Beratung bei der Ermittlung der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen? Sie möchten erfahren, ob Sie als Erstinverkehrbringer gelten? Sie möchten zur Abgrenzung von Vertriebswegen (privater oder gewerblicher Endverbraucher) beraten werden?
Gern unterstützen wir Sie bei allen Verpflichtungen, Maßnahmen und bieten Schulungen an, damit Sie die Gesetze und Vorschriften einhalten.
Nationale Umsetzungen der Verpackungs-Direktive (Waste Packaging) führen zu vielen Unterschieden in der Gesetzgebung und deren Umsetzung, die es zu beachten gilt.
Sie exportieren ins europäische Ausland? Ob für Verpackungen, Batterien oder Elektrogeräte – wir unterstützen Sie mit unserer Netzwerklösung in Ihren Verkaufsländern (Absatzmärkten), damit Sie die Verpackungs-Direktive im Griff haben und mit Bravour meistern.
Wenn Sie von diesen Verpflichtungen betroffen sind, können wir Sie bei der Umsetzung begleiten, indem wir Ihnen Schritt für Schritt die Anforderungen aufzeigen und Sie bei der Einführung notwendiger Maßnahmen unterstützen, um die Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
Den Umgang mit Verpackungen regelt die Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die Hauptzielsetzung der Verpackungs-Richtlinie ist es, die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu vermeiden und die Auswirkungen zu verringern und andererseits das Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. Diese Verpackungs-Richtlinie (94/62/EG) wurde zuletzt durch die Richtlinie 2015/720/EU (ABl. L 115 vom 6.5.2015, S. 11) geändert.
Die Richtlinie 94/62/EG definiert, dass Verpackungen aus beliebigen Stoffen hergestellte Produkte sind, die zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung und zur Darbietung von Waren dienen. Auch alle zum selben Zweck verwendeten „Einwegartikel“ sind als Verpackungen zu betrachten.
Verpackungsabfälle sind Verpackungen oder Verpackungsmaterialien, die unter die Definition des Begriffs „Abfall“ gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2008/98/EG fallen, mit Ausnahme von Produktionsrückständen.
In unserem FAQ finden Sie mehr Informationen darüber, wann es sich um eine
und wann eine Verpflichtung zur Beteiligung an einem dualen System besteht.
Vgl. FAQs Verpackungen>>>
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen werden im folgenden Video detailliert erklärt:
In allen Ländern der EU wird bereits jetzt die Kennzeichnung Ihrer Verpackungen empfohlen, teilweise sind Sie bereits dazu verpflichtet. Darüber hinaus können wir Sie zur Hersteller-verantwortung in allen EU-Mitgliedsstaaten beraten, in denen Sie weitergehende Verpflichtungen erfüllen müssen und Sie bei der Registrierung, Meldung, Informationspflicht und allen administrativen Schritten unterstützen und beraten.
ECOLOGICON GmbH
Goldleite 9
97234 Reichenberg
Germany
info@ecologicon.com
phone +49 931 4523070
ECOLOGICON SG Pte. Ltd.
531A Upper Cross Street
04-95 Hong Lim Complex
Singapore 051531