Hersteller - Rechtskonform mit ECOLOGICON

Mit Ihrem Unternehmen vertreiben Sie Produkte, die in den Anwendungsbereich der Gesetze zur Herstellerverantwortung fallen? Sie bringen Produkte erstmalig gewerbsmäßig in Verkehr, vertreiben diese Produkte oder verkaufen Produkte gewerbsmäßig weiter? Dann sind Sie betroffen und zur Erfüllung Ihrer Pflichten angehalten, um Strafen und Bußgelder zu vermeiden.

Als Hersteller gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz gilt:


„jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die unabhängig von der Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,

a) Elektro- oder Elektronikgeräte

aa) unter ihrem Namen oder ihrer Marke herstellt und innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes anbietet oder

bb) konzipieren oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes anbietet,

b) Elektro- oder Elektronikgeräte anderer Hersteller unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Marke im Geltungsbereich dieses Gesetzes anbietet oder gewerbsmäßig weiterverkauft, wobei der Anbieter oder Weiterverkäufer dann nicht als Hersteller anzusehen ist, wenn der Name oder die Marke des Herstellers gemäß Buchstabe a auf dem Gerät erscheint,

c) erstmals aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem Drittland stammende Elektro- oder Elektronikgeräte auf dem Markt im Geltungsbereich dieses Gesetzes anbietet oder

d) Elektro- oder Elektronikgeräte unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln direkt Endnutzern im Geltungsbereich dieses Gesetzes anbietet und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Drittland niedergelassen ist.“

Die nationalen Überführungen der einzelnen Länder aus den verschiedenen Europäischen Richtlinien zur erweiterten Herstellerverantwortung (z.B. Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren) verpflichten alle Hersteller/Inverkehrbringer europaweit zur fachgerechten Entsorgung der Produkte (z.B. Altbatterien und Altakkumulatoren), die das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben. Dazu gehören auch Elektroaltgeräte mit integrierten Batterien und Akkumulatoren. Ähnliches gilt auch für die Produktbereiche der Elektrogeräte, Verpackungen und Textilien. Die Grundlage schafft hierfür die Herstellerverantwortung (engl. polluter pays principle).

ECOLOGICON erleichtert durch seine umfassenden Beratungsleistungen und Expertisen die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen im Rahmen der EU-Richtlinien und der nationalen Regelungen (EPR – WEEE, Batterien, Verpackungen oder Textilien).

Unsere Leistungen für Hersteller/Inverkehrbringer in Europa sind:

  • Beratung sowie Verpflichtungsanalyse
  • Registrierung bei lizensierten Rücknahmesystemen
  • Durchführung von landesspezifischen Mengenmeldungen
  • Rücknahmekonzepte

Hersteller/Inverkehrbringer von

Unterstützung mit Dienstleistungen von ECOLOGICON

Integrieren Sie als Hersteller/Inverkehrbringer unser umfassendes Wissen zu nationalen Gesetzgebungen und wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Verpflichtungen, z.B. durch die Übernahme von Registrierungen, Meldungen sowie den Aufbau von Rücknahmelösung für Ihre Produkte unter Berücksichtigung Ihrer speziellen Rahmenbedingungen.

Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

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