Zielgruppen > Betreiber eines elektronisches Marktplatzes
Als Betreiber elektronischer Marktplätze bieten Sie elektrische oder elektronische Produkte in Deutschland auf dem Markt zum Verkauf an? Dann haben Sie Verpflichtungen nach dem Elektrogesetz (ElektroG).
Fulfillment-Dienstleister und Betreiber elektronischer Marktplätze sind als neue Akteure (§ 3 Abs. 11 a, b und c ElektroG) definiert. Betreiber von elektronischen Marktplätzen sind verpflichtet, zu prüfen, dass sich Hersteller oder Bevollmächtigte der Hersteller ordnungsgemäß bei der stiftung elektro-altgeräte register (ear) registriert haben.
Ist ein Hersteller nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen Betreiber von elektronischen Marktplätzen das Anbieten oder Bereitstellen von Elektro- oder Elektronikgeräten dieses Herstellers nicht ermöglichen.
ECOLOGICON erleichtert durch seine umfassenden Beratungsleistungen und Expertisen die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen im Rahmen der EU-Richtlinien und der nationalen Regelungen (EPR – WEEE, Batterien, Verpackungen oder Textilien).
Unsere Leistungen für Hersteller/Inverkehrbringer in Europa sind:
Betreiber eines elektronischen Marktplatzes zum Vertrieb von
Integrieren Sie als Betreiber eines elektronischen Marktplatzes unser umfassendes Wissen zu nationalen Gesetzgebungen und wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Verpflichtungen, z.B. durch die Übernahme von Registrierungen, Meldungen sowie den Aufbau von Rücknahmelösung für Ihre Produkte unter Berücksichtigung Ihrer speziellen Rahmenbedingungen.
Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: qualitativ hochwertige Produkte anzubieten und Ihr Unternehmen wachsen zu lassen.
Unsere Abfallberatungsleistung unterstützt auch zu folgenden Themen: Erstellung von Sammelentsorgungsnachweisen (SNS), Verfassung von Abfallbegleitpapieren, z.B. Begleit- und Übernahmescheinen im Entsorgungsnachweisverfahren. Auch zur Notifizierung von internationalen Abfalltransporten (Basel Convention) beraten wir zu Abfallbegleitpapieren (Anhang VII) und nötigen Verträgen vor Transportbeginn; ebenso bei der Beantragung schriftlicher Notifizierungsverfahren bei der zuständigen Behörde am Versandort zum Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen vor Transportbeginn. Wir beraten Sie auch zur Dokumentation nach Abfall- und Gefahrgutrecht (IMDG, ADR, KrWG, AVV, etc.).
Wir garantieren unseren Kunden Expertise zur Entsorgungssicherheit mittels umweltgerechter, gesicherter und nachweisbarer Entsorgungswege und den rechtskonformen Einsatz von modernstem Equipment.
Wir sind europaweit tätig und entsprechend auch in den EU-Mitgliedstaaten mit Genehmigungen für Abfalltransporte vertraut.
ECOLOGICON erleichtert durch seine umfassenden Beratungsleistungen und Expertisen die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen im Rahmen der EU-Richtlinien und der nationalen Regelungen (Abfall- und Gefahrgutrecht sowie Güterverkehrsvorschriften).
Integrieren Sie die Rechtskonformität für Ihre Abfalltransporte/ Dienstleistungen in Ihrem Unternehmen und erhalten Sie unsere nachhaltige Beratung und Expertise zu Umwelt, Produkten und Abfall, die Sie für die Umsetzung Ihrer Geschäftsmodelle benötigen.
Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
ECOLOGICON GmbH
Goldleite 9
97234 Reichenberg
Germany
info@ecologicon.com
phone +49 931 4523070
ECOLOGICON SG Pte. Ltd.
531A Upper Cross Street
04-95 Hong Lim Complex
Singapore 051531