Importeur - Rechtskonform mit ECOLOGICON

Sie importieren Produkte auf den europäischen Markt, die den Rechtsvorschriften der Produktverantwortung unterliegen (z.B. für Elektrogeräte, Batterien, Verpackungen oder Textilien)? Finden Sie heraus, was Sie wissen müssen. Um Strafen für Ihr Geschäftsmodell zu vermeiden, sollten Sie Ihre Verpflichtungen kennen und rechtskonform umsetzen.

Was bedeutet Inverkehrbringen? Sie bringen Elektrogeräte dann in Verkehr (die erstmalige Bereitstellung), wenn Sie sie erstmalig entgeltlich oder unentgeltlich zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung im Rahmen einer Geschäftstätigkeit in Deutschland abgeben. Auch ein Re-Import von Elektrogeräten gilt als Inverkehrbringen. Ähnliches gilt auch für die Produktbereiche Batterien, Verpackungen und Textilien. Die Grundlage schafft hierfür die Herstellerverantwortung, diese verpflichtet Importeure, rechtliche Anforderungen umzusetzen.

Unter der „Bereitstellung auf dem Markt“ versteht man „jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt eines Mitgliedstaats im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit“ nach Directive 2012/19/EU.

Wenn Ihre Produkte dem Geltungsbereich (z.B. ElektroG) unterliegen, sind Sie verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen. Sollten Sie z.B. Elektro- oder Elektronikgeräte anderer Hersteller unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer Marke im Geltungsbereich dieses Gesetzes anbieten oder gewerbsmäßig weiterverkaufen, so ist der Anbieter oder Weiterverkäufer unter gewissen Bedingungen auch Hersteller.

ECOLOGICON erleichtert durch seine umfassenden Beratungsleistungen und Expertisen die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen im Rahmen der EU-Richtlinien und der nationalen Regelungen (EPR – WEEE, Batterien, Verpackungen, oder Textilien).

Unsere Leistungen für Hersteller/Inverkehrbringer in Europa sind:

  • Beratung sowie Verpflichtungsanalyse
  • Registrierung bei lizensierten Rücknahmesystemen
  • Durchführung von landesspezifischen Mengenmeldungen
  • Rücknahmekonzepte

Importeure / Erstinverkehrbringer von

Unterstützung mit Dienstleistungen von ECOLOGICON

Integrieren Sie als Importeur unser umfassendes Wissen zu nationalen Gesetzgebungen und wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Verpflichtungen, z.B. durch die Übernahme von Registrierungen, Meldungen sowie den Aufbau von Rücknahmelösung für Ihre Produkte unter Berücksichtigung Ihrer speziellen Rahmenbedingungen.

Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Partner & Kooperationen

ECOLOGICON GmbH

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