Hersteller­ver­antwortung Textilien (EPR):

Rücknahmepflichten für Hersteller, Vertreiber und Online-Händler.

Rechtskonform mit Textilien und ECOLOGICON.

Nachhaltigkeitsaspekte und rechtliche Verpflichtungen in dem Anwendungsbereich der Mode- und Textilindustrie nehmen stark zu, sowohl in Komplexität als auch der Quantität. Eine neue EU-Strategie für nachhaltige Textilien sieht vor, eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien einzuführen. Die Europäische Union (EU) erarbeitet aktuell eine Direktive, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle EU-Mitgliedsstaaten regelt. Bis 2025 wird in den EU-Mitgliedsstaaten eine flächendeckende separate Sammlung von Textilien durch Herstellersysteme eingeführt (EU-weit mehr als 160.000 Akteure betroffen). In der Übergangsfrist müssen alle EU-Mitglieder die Rahmenrichtlinie in national geltendes Gesetz überführt haben, um sicherzustellen, dass Textilien getrennt gesammelt und (Alt-) Textilien in einen geschlossenen Stoffkreislauf überführt werden.

In Frankreich geht man als Vorreiter mit den bereits geltenden Vorschriften voran und hat bereits umweltrechtliche Verpflichtungen für das Inverkehrbringen von Textilien implementiert. Die Grundlage hierfür ist der Artikel L.541-10-3 des französischen Umweltgesetzbuchs. Dieser besagt, dass ab 2022 nicht verkaufte Textilien nicht mehr vernichtet werden dürfen. Sie müssen recycelt oder gespendet werden (Textilrecycling). In weiteren Ländern wie Schweden und den Niederlanden sind bereits ähnliche Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für das Recycling von alten Textilien etabliert.

Verpassen Sie nicht Ihre rechtlichen Verpflichtungen in den jeweiligen EU-Staaten und nehmen Sie bereits jetzt Kontakt auf, um über die Entwicklung auf den jeweiligen Absatzmärkten informiert zu sein.

Textil-EPR –

Was bedeutet die erweiterte Herstellerverantwortung?

Extended Producer Responsibility (EPR) ist das englische Pendant zur erweiterten Herstellerverantwortung und bedeutet folgendes:
Der Hersteller (gem. gesetzlicher Definition) ist verpflichtet, die Verantwortung für seine Produkte zu übernehmen. Diese Verantwortung endet nicht mit dem Ende des Produktzyklus, sondern schließt die Rücknahme und Verwertung der Produkte bzw. Abfälle ein (Kreislauf).

Für Hersteller, Importeure und Vertreiber bzw. (Online-)Händler gelten bereits unterschiedliche Vorschriften zu Textilien in einigen europäischen Ländern. Mit unseren Beratungsleistungen bieten wir zum Beispiel Onlinehändlern einfache Lösungen, ihre Verpflichtungen Europa zu erfüllen.

Das Gesetz sieht vor, verschiedene Akteure zur Produktverantwortung zu verpflichtet, wie zum Beispiel:

Wenn Sie ein rechtlicher Akteur im Geltungsbereich von Textilien sind, erfahren Sie hier mehr über Ihre Pflichten:

Auch Vertreiber, (Online-)Händler sowie Fulfillment-Dienstleister von Textilien, Geweben und Fasern (Textilbranche) sind von den neuen Verpflichtungen nicht ausgenommen und zur Überprüfung angehalten.

Bei Nichteinhaltung drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren und empfindliche Geldstrafen für diejenigen, die ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen.

Verpassen Sie nicht Ihre rechtlichen Verpflichtungen in den jeweiligen EU-Staaten und nehmen Sie bereits jetzt Kontakt auf, um zu den Pflichten auf den jeweiligen Absatzmärkten informiert zu sein und diese sicher umzusetzen.

Unsere Dienstleistungen –

Lizensierung von Textilien oder Altkleider recyceln (Verwertung)

Wir bieten Ihnen:

Profitieren Sie von unseren europaweiten und globalen Netzwerken und unserer Expertise.

(Alt-)Textilien –

Rücknahme mit ECOLOGICON

Nach den geltenden Vorschriften einiger europäischer Länder sind bereits Änderungen für die Konzeption, Beschaffenheit, Kennzeichnung, Rücknahme und Verwertung der Textilien bzw. Alttextilien zu beachten. So auch für Frankreich beispielsweise, wo Textilien, die nicht verkauft wurden, nicht beseitigt werden dürfen, sondern einem Verwertungsverfahren zugeführt oder für einen guten Zweck gespendet werden müssen.

Vermeiden Sie unnötiges Risiko und Strafen. Mit ECOLOGICON haben Sie nicht nur einen verlässlichen und fachkundigen Ansprechpartner für Textilien an Ihrer Seite.
Sie können von uns alle sonstigen, für Sie gegebenenfalls geltenden Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Verpackung Ihrer Produkte oder auch für (W)EEE oder Batterien europaweit abklären lassen. Vertrauen Sie uns, den Experten von ECOLOGICON.

ECOLOGICON GmbH

Goldleite 9
97234 Reichenberg – Germany

info@ecologicon.com
phone +49 931 4523070

Textilbranche –

Neue EPR-Anforderungen für Textilien europaweit

Neue Anforderungen werden auch auf die Verwendung von recycelten Materialien und Stoffen abzielen, um mit dem Einsatz von Sekundärrohstoffen Wertstoffkreisläufe zu schließen. Mit der Anwendung des zirkulären Prinzips von der Wiege bis zur Bahre (Cradle-to-Grave) möchte man Anreize für geschlossene Wertstoffkreisläufe setzen und die Verwendung von Chemikalien und Textilmischungen begrenzen, um die Recyclingfähigkeit zu steigern (Textilrecycling).
Wir von ECOLOGICON verfolgen diese Entwicklungen sehr aufmerksam, indem wir uns bereits intensiv in Verbänden, Arbeitskreisen und -gruppen (z.B. EURIC Textile Working Group) und auf Vorstandsebene in nationalen Verbänden mit einbringen.

Wenn Sie von diesen bevorstehenden Gesetzesänderungen betroffen sind oder sein könnten, begleiten wir Sie bei der Umsetzung, indem wir Ihnen Schritt für Schritt die Anforderungen aufzeigen und Sie bei der Einführung und operativen Umsetzung notwendiger Maßnahmen, auch in Ihren weltweiten Lieferketten unterstützen, um die Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf:

Partner & Kooperationen

FAQ Textil

Ihre Fragen – unsere Antworten

Zunächst einmal gilt in der EU seit 2012 die Verordnung (EU) 1007/2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen.

Die EU-Kommission hat eine EU-Textilstrategie veröffentlicht, um das lineare Geschäftsmodell der Textilindustrie hin zu einer Kreislaufwirtschaft zu transformieren:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12822-EU-Strategie-fur-nachhaltige-Textilien_de

Wie weitgehend die EU-Kommission eine Verschärfung der rechtlichen Anforderungen durchführten wird, soll die im März 2022 veröffentlichte Textilstrategie der Europäischen Kommission aufzeigen.

Akteure entlang der gesamten Textilwertschöpfungskette sind betroffen (Hersteller von Fasern, Garnen, Gewebe oder Textilwaren/Bekleidung, Einzelhändler, Altkleider-Sammler, Sortier- und Recyclingunternehmen). Schätzungen zufolge sind EU-weit mehr als 160.000 Akteure der Brache betroffen. Die Auswirkungen werden jedoch global in allen Lieferketten spürbar werden.
Die Herausforderung hierbei wird es werden, diese neuen Rahmenbedingungen in Produktionsstätten und Beschaffungsstrukturen insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern zu integrieren. Dies sollte möglichst frühzeitig erfolgen.

Es ist mit keinen Ausnahmen zu rechnen: jegliche Textilwaren, Bekleidungen, Gewebe, Fasern und Garne sind betroffen.

 

In allen Ländern der EU sind Sie bereits jetzt zur umfangreichen Kennzeichnung Ihrer Textilerzeugnisse verpflichtet. Darüber hinaus können wir Sie zur Herstellerverantwortung (Textilrecycling) in allen EU-Mitgliedsstaaten beraten, in denen Sie weitergehende Verpflichtungen erfüllen müssen und Sie bei der Textil-Registrierung, Meldung der Textilien und allen administrativen Schritten unterstützen und beraten.