Vertreiber - Rechtskonform mit ECOLOGICON

Sie vertreiben Produkte auf dem europäischen Markt, die den Rechtsvorschriften der Produktverantwortung unterliegen (z.B. für Elektrogeräte, Batterien, Verpackungen oder Textilien)? Finden Sie heraus, was Sie wissen müssen. Um Strafen für Ihr Geschäftsmodell zu vermeiden, sollten Sie Ihre Verpflichtungen kennen und rechtskonform umsetzen.

Vertreiber gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektro- oder Elektronikgeräte im Geltungsbereich dieses Gesetzes anbietet oder auf dem Markt bereitstellt. Diese Begriffsbestimmung schließt nicht aus, dass ein Vertreiber gleichzeitig ein Hersteller sein kann (vgl. Hersteller).
Als Hersteller gilt zugleich auch jeder Vertreiber, der vorsätzlich oder fahrlässig neue Elektro- oder Elektronikgeräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet.

Vertreiber fallen nur dann unter die Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten, wenn sie über eine Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 m² verfügen. Für Ihren Standort im stationären Handel betrachtet man die Verkaufsfläche für die angebotenen Elektrogeräte. Man bezieht sich dabei auf die Grundfläche, in der Elektro- oder Elektronikgeräte angeboten werden.
Beim Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Online-Handel dagegen gelten als Verkaufsfläche alle Lager- und Versandflächen für Elektrogeräte pro Standort in Deutschland. Dabei ist die Regalfläche maßgeblich.

Die Vertreiber von Elektro- oder Elektronikgeräten sind verpflichtet zu prüfen, ob sich Hersteller ordnungsgemäß bei der stiftung elektro-altgeräte register (ear) registriert haben. Ist der Hersteller nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen Vertreiber Elektro- oder Elektronikgeräte dieses Herstellers nicht zum Verkauf anbieten.

Unterstützung mit Dienstleistungen von ECOLOGICON

Integrieren Sie als Vertreiber unser umfassendes Wissen zu nationalen Gesetzgebungen und wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Verpflichtungen, z.B. durch die Übernahme von Registrierungen, Meldungen sowie den Aufbau von Rücknahmelösung für Ihre Produkte unter Berücksichtigung Ihrer speziellen Rahmenbedingungen.

Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: qualitativ hochwertige Produkte anzubieten und Ihr Unternehmen wachsen zu lassen.

Lebensmitteleinzelhändel (LEH)

Lebensmitteleinzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet:

  • bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen (1:1),
  • bis zu drei Altgeräte einer Geräteart, deren Kantenlänge kleiner als 25 Zentimeter ist, zurückzunehmen, wobei die Rücknahme nicht an den Neukauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden darf. Dies gilt auch für den Onlinehandel, Ort der Abgabe ist dann der private Haushalt (0:1).

ECOLOGICON erleichtert durch seine umfassenden Beratungsleistungen und Expertisen die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen im Rahmen der EU-Richtlinien und der nationalen Regelungen (EPR – WEEE, Batterien, Verpackungen oder Textilien).

Unsere Leistungen für Hersteller/Inverkehrbringer in Europa sind:

  • Beratung sowie Verpflichtungsanalyse
  • Registrierung bei lizensierten Rücknahmesystemen
  • Durchführung von landesspezifischen Mengenmeldungen
  • Rücknahmekonzepte

Vertreiber von

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ECOLOGICON GmbH

Goldleite 9
97234 Reichenberg – Germany

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