Neues zum ElektroG3

News zum ElektroG3: Ab dem 01.01.2023 werden Neuerungen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, kurz #ElektroG umgesetzt und rechtlich bindend.

  • Betreiber von elektronischen Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleister sind verpflichtet zur Überprüfung von Herstellerregistrierungen
  • Hersteller, Vertreiber sowie Online-Händler von Elektro- und Elektronikgeräten sind nun verpflichtet die Registrierungsnummer rechtzeitig vor dem Verkauf an die erforderlichen Akteure mitzuteilen.
  • Alle Elektrogeräte sind mit dem korrekten Kennzeichen zu versehen, geschieht dies nicht ab dem 01.01.2023, kann dies Strafen und Bußgelder nach sich ziehen. https://europa.eu/youreurope/business/product-requirements/labels-markings/weee-label/index_en.htm

Weitere Änderung gelten auch für sogenannte Bevollmächtige(r) nach §3(10) ElektroG.

Hilfreiche Informationen finden Sie im nachstehenden Link:

https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/

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