Entsorger / Erstbehandlungs­anlage - Rechtskonform mit ECOLOGICON

Sie behandeln und verwerten Elektroaltgeräte (EAG) in Deutschland? Dann haben Sie Verpflichtungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).

Der Begriff Entsorgungsfachbetrieb (kurz EfB) wird in §56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) definiert. Die detaillierten Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe ergeben sich aus der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Nur besonders qualifizierte Entsorgungsbetriebe, die definierte Anforderungen erfüllen, können Entsorgungsfachbetrieb werden.
Im Kreislaufwirtschaftsgesetz und der zugehörigen Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind die Anforderungen an die Entsorgungsfachbetriebe festgelegt. Das Zertifikat bestätigt die abfallwirtschaftliche Zuverlässigkeit der Tätigkeiten des Betriebes.
Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe sind gegenüber nicht zertifizierten Betrieben bevorzugt im Sinne der Nachweisverordnung.

Gemäß §21 ElektroG sind Entsorgungsfachbetriebe verpflichtet, sich als Erstbehandlungsanlage zertifizieren lassen, um Elektro- und Elektronikaltgeräte zu behandeln. Der Betreiber einer Erstbehandlungsanlage ist verpflichtet, die Anlage jährlich durch einen geeigneten Sachverständigen zertifizieren zu lassen.

Erstbehandlungsanlagen (EBA) sind Anlagen zur ersten Behandlung von Altgeräten, bei der die Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet oder von Schadstoffen entfrachtet und Wertstoffe aus den Altgeräten separiert werden. Die Durchführung der Verwertungsverfahren R 12 und R 13 nach Anlage 2 zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ElektroG) allein sind nicht ausreichend, um eine Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage für die Tätigkeiten der Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung zu rechtfertigen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der richtigen Auswahl, dem Aufbau und der Aufrechterhaltung Ihrer Zertifizierung, des Managementsystems oder beim Erhalt von Zertifikaten als EfB und EBA.

Beschäftigen Sie sich mit der Sammlung und Verarbeitung von Abfall? Finden Sie heraus, was Sie wissen müssen.

Die Behandlung von Altgeräten kann auch außerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union durchgeführt werden. Die Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße Ausfuhr, die festgesetzten Vorschriften unterliegt.
Wir garantieren unseren Kunden Expertise zur Entsorgung und eine hohe Kompetenz im Abfallmanagement durch umweltgerechte, gesicherte und nachweisbare Entsorgungswege. Wir sind europaweit tätig und entsprechend auch in den EU-Mitgliedstaaten mit Genehmigungen für Abfalltransporte vertraut.

ECOLOGICON erleichtert durch seine umfassenden Beratungsleistungen und Expertisen die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen im Rahmen der EU-Richtlinien und der nationalen Regelungen (Kreislaufwirtschaftsgesetz und Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie Mitteilungen und Vollzugshilfen).

Unterstützung mit Dienstleistungen von ECOLOGICON

Integrieren Sie die Rechtskonformität für Ihre Abfälle / Dienstleistungen in Ihrem Unternehmen und erhalten Sie unsere nachhaltige Beratung und Expertise zu Umwelt, Produkt und Abfall, die Sie für die Umsetzung Ihrer Geschäftsmodelle benötigen.

Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

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