örE- öffentlich-rechtliche Entsorger

Beschäftigen Sie sich mit der Erfassung und (Erst-)Behandlung von Abfall (z.B. EAG)? Finden Sie heraus, was Sie wissen müssen. Lassen Sie uns zusammenarbeiten!

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) sind verpflichtet, Sammelstellen einzurichten, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten kostenfrei zurückgegeben werden können.

Elektroaltgeräte (EAG) aus privaten Haushalten, die von Gewerbetreibenden oder Vertreibern angeliefert werden, sind bei dem örE abzugeben, in dem der Gewerbetreibende oder Vertreiber seine Niederlassung hat.

Die Altgeräte müssen in den durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte geeigneten Behältnissen gemäß §15 ElektroG unentgeltlich zur Abholung bereitgestellt werden. Die örE melden der stiftung ear die zur Abholung bereitstehenden Behältnisse.

Darüber hinaus haben örE Informationspflichten gegenüber privaten Haushalten. Hierzu zählt unter anderem die Veröffentlichung der verfügbaren Sammelstellen.

Die Begriffsdefinition der Erstbehandlung hat Auswirkungen auf den Betrieb von Wertstoffhöfen und Recyclinghöfen, die bestimmte Tätigkeiten ausführen. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die nicht als Erstbehandlungsanlage zertifiziert sind, dürfen keine Maßnahmen im Umgang mit den EAG ausführen, die als „(Erst-)Behandlung“ festgelegt sind. Es ist zu beachten, dass die Tätigkeiten vor Ort noch in die Phasen der Erfassung bzw. Bereitstellung fallen und nicht in die Phase der Behandlung.

Die Durchführung der Erstbehandlung verpflichtet örE zu einer entsprechenden Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung.

Gerne unterstützen wir Sie bei der richtigen Auswahl, dem Aufbau und der Aufrechterhaltung Ihrer Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage oder zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (EfbV).

Außerdem besteht die Abfallwirtschaft zu einem nicht unwesentlichen Anteil aus Sammlungs- und Transportleistungen anfallender Abfälle. Erfahrungsgemäß besteht dabei ein hohes Optimierungs- und Kostensenkungspotenzial.

Gern beraten wir öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und kommunale Entsorgungsunternehmen zu wirtschaftlichen Aspekten, zur Prozessoptimierung und zu allen Fragen des Abfall- und Anlagenzulassungsrechts.

ECOLOGICON erleichtert durch seine umfassenden Beratungsleistungen und Expertisen die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen im Rahmen der EU-Richtlinien und der nationalen Regelungen (z.B. Kreislaufwirtschaftsgesetz und Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie Vollzugshinweise).

Unterstützung mit Dienstleistungen von ECOLOGICON

Integrieren Sie die Rechtskonformität für Ihre Dienstleistungen in Ihrem Unternehmen und erhalten Sie unsere nachhaltige Beratung und Expertise zu Umwelt, Produkt und Abfall, die Sie für die Umsetzung Ihrer Geschäftsmodelle benötigen.

Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

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