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Sie sammeln und transportieren Abfall und Gefahrgut in Deutschland und auf anderen Märkten? Dann haben Sie Verpflichtungen u.a. nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Deutschland.
Sammler und Beförderer, die gewerblich oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen nicht gefährliche Abfälle sammeln oder befördern, sind anzeigepflichtig gemäß §53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Unsere abfall- und gefahrgutrechtliche Beratung schließt auf Wunsch die Schulung und Unterstützung zum Verfassen von Abfallbegleitpapieren wie Begleit- und Übernahmescheinen im Entsorgungsnachweisverfahren ein. Zum Beispiel beim Transport von defekten oder kritischen Lithium-Ionen-Batterien nach SV 376 ADR unterstützen wir Sie gern und beraten zur Gefahrgutausrüstung nach ADR. Sollten Sie eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes anstreben, begleiten wir Sie gern bei Ihrem Verfahren und beraten zu den gesetzlichen Anforderungen.
Führen Sie internationale Abfalltransporte durch? Benötigen Sie Annex 7 Dokumente oder Notifizierungen?
Finden Sie heraus, was Sie wissen müssen. Um Strafen für Ihr Geschäft zu vermeiden, sollten Sie Ihre Verpflichtungen kennen und rechtskonform umsetzen.
Unsere Abfallberatungsleistung unterstützt auch zu folgenden Themen: Erstellung von Sammelentsorgungsnachweisen (SNS), Verfassung von Abfallbegleitpapieren, z.B. Begleit- und Übernahmescheinen im Entsorgungsnachweisverfahren. Auch zur Notifizierung von internationalen Abfalltransporten (Basel Convention) beraten wir zu Abfallbegleitpapieren (Anhang VII) und nötigen Verträgen vor Transportbeginn; ebenso bei der Beantragung schriftlicher Notifizierungsverfahren bei der zuständigen Behörde am Versandort zum Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen vor Transportbeginn. Wir beraten Sie auch zur Dokumentation nach Abfall- und Gefahrgutrecht (IMDG, ADR, KrWG, AVV, etc.).
Wir garantieren unseren Kunden Expertise zur Entsorgungssicherheit mittels umweltgerechter, gesicherter und nachweisbarer Entsorgungswege und den rechtskonformen Einsatz von modernstem Equipment.
Wir sind europaweit tätig und entsprechend auch in den EU-Mitgliedstaaten mit Genehmigungen für Abfalltransporte vertraut.
ECOLOGICON erleichtert durch seine umfassenden Beratungsleistungen und Expertisen die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen im Rahmen der EU-Richtlinien und der nationalen Regelungen (Abfall- und Gefahrgutrecht sowie Güterverkehrsvorschriften).
Integrieren Sie die Rechtskonformität für Ihre Abfalltransporte/ Dienstleistungen in Ihrem Unternehmen und erhalten Sie unsere nachhaltige Beratung und Expertise zu Umwelt, Produkten und Abfall, die Sie für die Umsetzung Ihrer Geschäftsmodelle benötigen.
Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
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