Unser Service für Sie: Partner-/Dienstleisteraudits

Ihre Verantwortung als Abfallerzeuger / Abfallbesitzer

 

Sowohl Abfallerzeuger als auch Abfallbesitzer besitzen verschiedene Grundpflichten gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). So sind vorgenannte Akteure gem. § 7 (2,3) KrWG zur schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet. Falls eine Verwertung nicht möglich ist, müssen der Erzeuger oder Besitzer des Abfalls diesen beseitigen, ohne dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu befürchten ist (§ 15 (1,2) KrWG).

 

§ 22 KrWG gibt dem Erzeuger oder Besitzer die Möglichkeit, zur Erfüllung seiner Verwertungs- und Beseitigungspflichten, einen Dritten zu beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass der beauftragte Dritte über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen muss. Außerdem muss dem Erzeuger oder Besitzer klar sein, dass durch die Beauftragung eines Dritten seine Verantwortung zur Pflichterfüllung nicht erlischt! Denn es findet bei Beauftragung lediglich eine Pflichtenübertragung statt, nicht jedoch eine Übertragung der Verantwortung! Er bleibt somit bis zur endgültigen Entsorgung seines Abfalls in der Verantwortung und trägt somit auch das Risiko einer potentiell fehlgeschlagenen Entsorgung.

 

Unsere erfahrenen Mitarbeiter unterstützen Sie im Rahmen von Dienstleister bzw. Partneraudits

 

Aus diesem Grund ist die Durchführung eines Dienstleister- bzw. Partneraudits eine effiziente Lösung, um sich über die Zuverlässigkeit des Vertragspartners zu vergewissern. Denken Sie daran: Auch Transport- oder Sammelleistungen gehören zum Entsorgungsprozess und müssen überprüft werden.

 

Ein weiterer Stolperstein ist, dass der gesamte Weg des eigenen Abfalls im Blick gehalten muss, nicht nur die erste Anlieferungsstation. Konkret bedeutet dies, dass auch die weiteren Downstreamwege überprüft werden müssen. Dies lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen:

 

Wenn der Abfall in eine Sortieranlage geliefert wird, wird der Abfallstrom aufgeteilt auf unterschiedliche Sortierfraktionen – aus einem Strom werden viele. Diese Fraktionen werden unter Umständen von der Sortieranlage in andere Behandlungsanlagen zur Verwertung und / oder Beseitigung verbracht. Auch hier muss sichergestellt sein, dass die nachgestalteten Anlagen eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung vornehmen.

 

Der Turnus und die Tiefe eines Audits kann nicht pauschal für jeden Vertragspartner / Dienstleister festgelegt werden. Dieser ist vielmehr an maßgebende Charakteristika, wie Auftragsvolumen, Vertragsdauer, Gefährlichkeit bzw. Potential des Abfalls etc. individuell anzupassen.

 

Fazit

 

Der Abfallerzeuger oder -besitzer ist in der Verantwortung entlang der gesamten Entsorgungskette seines Abfalls, bis diese ordnungsgemäß abgeschlossen worden ist.

 

Sprechen Sie uns gerne an! Wir haben umfängliche Erfahrung in der Auditierung von unterschiedlichsten Dienstleistern und unterstützen Sie gerne bei Ihrem Prozess!

 

Ihr Ansprechpartner:

Frau Denise Exner

de@ecologicon.com

ECOLOGICON GmbH

Goldleite 9
97234 Reichenberg – Germany

info@ecologicon.com
phone +49 931 4523070

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