EPR-Compliance: „Die Pflichten kennen“

Der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen ist ein wichtiges Ziel, um den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu verbessern, die Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden und eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Produktgestaltung zu fördern. Wertstoffe der Wieder- und Weiterverwendung zuzuführen und damit die Kreislaufwirtschaft zu fördern ist nicht nur ein fest in der Gesellschaft verankertes Werte- und Nachhaltigkeitsverständnis, sondern prägt schon längst den politischen Alltag der EU-weiten Gesetzgebung.

In den letzten Jahren wurde das Verursacherprinzip gestärkt: Für fast jede Produktgruppe gibt es mittlerweile eine EU-Richtlinie und daraus resultierende Umsetzungen in nationales Recht. Allein in der Europäischen Union gibt es somit mindestens 27 verschiedene individuelle Gesetzgebungen je Produktgruppe. Eine Harmonisierung der Regelungen innerhalb des EU-Raums ist somit sicherlich erreicht und geschaffen – von einem einheitlichen System sind wir jedoch weit entfernt und stehen täglich erneut vor den Herausforderungen des Flickenteppichs innerhalb Europas in der Umsetzung.

Zur Erreichung der von der EU angestrebten Sammelquoten für Abfälle jeder Produktgruppe greift dabei die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für alle (international) agierenden Hersteller und Händler.

 

EPR-Compliance ist Standard, aber oft mangelt es am Verständnis und den personellen Kapazitäten zur Umsetzung und Handhabung

 

Unsere Erfahrung ist, dass genau mit diesem EPR-Prinzip viele Hersteller und Händler regelmäßig an ihre Grenzen geraten. Auch heute noch sind sich einige Akteure am Markt noch nicht einmal darüber bewusst, dass sie von den Gesetzgebungen betroffen sind. Es fehlt das umfangreiche Knowhow und die Methodenkompetenz, um alle Anforderungen und Pflichten nicht nur zu identifizieren und zu definieren, sondern diesen dann auch in der operativen, täglichen Umsetzung gerecht zu werden. On top kommt der zusätzliche zeitliche und monetäre Aufwand, den es erfordert, die gesetzlichen Verpflichtungen in allen Zielmärkten zu erfüllen. Beschäftigt man sich eigenständig mit der Thematik, verbleibt weniger Zeit für das Kerngeschäft. Leider gibt es keine Universallösung für alle Akteure. Stattdessen ist es erforderlich, sich für jeden einzelnen Fall intensiv mit der Thematik, insbesondere den Produkten und teilweise auch Lieferketten auseinanderzusetzen.

Ohne explizit geschultes Personal ist weder die Umsetzung noch das Nachverfolgen der laufenden Veränderungen in den einzelnen Ländern möglich. Daher sind Unternehmen auf externes Consulting wie zum Beispiel das der ECOLOGICON angewiesen.
Unser Angebot: Wir beraten umfangreich, schaffen extern die benötigten Kapazitäten, übernehmen einen Teil der Aufgaben und begleiten bei der Umsetzung der Verpflichtung. Dazu gehört auch ein regelmäßiges Update und Informationsservice über anstehende Aktualisierungen der Gesetzgebungen.

 

Die Menge an Elektrogeräten steigt – die Rücknahmequote bleibt niedrig

 

Mehrere gute Gründe sprechen dafür, die Recycling- und Wiederverwertungsmenge zu steigern:

  1. Elektrogeräte enthalten Schadstoffe, die Mensch und Umwelt gefährden, sollten sie nicht fachgerecht entsorgt werden. Sie enthalten Wertstoffe, die nach der Rückgewinnung sinnvoll weiterverwendet werden können. Beides kann nur durch eine fachgerechte Behandlung sichergestellt werden, die in dafür zertifizierten Erstbehandlungsanlagen erfolgen muss.
  2. Die aktuell erzielte Rücknahmequote im Vergleich zu den EU-weiten gesetzlichen Vorgaben zu niedrig. Alles, was nicht eingesammelt wird, kann auch nicht recycelt oder wiederverwertet werden.

 

Den vollständigen Artikel können Sie in der Fachzeitschrift ENTSORGA lesen: https://www.umweltwirtschaft.com/epaper/umw/311/epaper/7616/38/index.html

ECOLOGICON GmbH

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