Seit Anfang des Jahres müssen Online-Plattformen prüfen, ob Händler ihrer Registrierungspflicht nach dem ElektroG nachkommen. Diese Frist wurde vom Gesetzgeber bis zum 01.07.2023 verlängert und eine Registrierung ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtend. Es droht so lange ein Verkaufsverbot auf Online-Plattformen, bis der entsprechende Registrierungsnachweis erbracht ist.
• Die Verifizierung erfolgt über die WEEE-Registrierungsnummern, die auf den Online-Marktplätzen hinterlegt werden müssen.
• Für die WEEE-Registrierungsnummer ist eine Registrierung als Hersteller oder als Bevollmächtigter bei der Stiftung ear erforderlich.
Achtung: Der Registrierungsprozess bei der Stiftung ear kann sehr zeitaufwendig sein und sollte daher frühzeitig eingeleitet werden. Denn erst nach Abschluss des Registrierungsprozesses wird eine WEEE-Registriernummer vergeben.
👉 Das führt für zu einer bitteren Erkenntnis:
Unternehmen, die erst jetzt die WEEE-Nummer beantragen, haben realistisch gesehen keine Chance mehr, diese noch rechtzeitig bis zum 1. Juli zu erhalten.
👉 Was sollten betroffene Unternehmen jetzt tun?
Unbedingt jetzt trotzdem den Registrierungsprozess starten und sich professionelle Unterstützung holen, damit die Registrierung reibungslos über die Bühne geht und unnötige Zeitverluste vermieden werden. Zudem sollte proaktiv das Gespräch mit den Online-Marktplätzen gesucht werden, um gemeinsam einen realistischen Zeithorizont für den Verkaufsstart zu besprechen.
Gemeinsam mit ECOLOGICON. Verstärkung durch Kompetenz.
Sie haben noch Fragen zur Registrierung oder benötigen eine umfangreiche, auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte, Beratung? Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen europaweit. Kontaktieren Sie uns noch heute!
Weitere Informationen zur Registrierungspflicht erhalten Sie hier: Registrierung (stiftung-ear.de)