(Senior) Consultant (m/w/d) Circular Economy

Stellenbeschreibung

Dein Arbeitsbereich

Deine Kontaktpersonen sind unsere internationalen Kunden und Interessenten sowie Projektpartner aus dem privaten sowie öffentlichen Sektor. Diese berätst du fachkundig und auf deren Bedürfnisse zugeschnitten in Zusammenhang mit abfallwirtschaftlichen Fragestellungen. Durch dein Know-How im Bereich der komplexen, abfallrechtlichen Vorschriften und Gesetze, überzeugst Du bei unseren Kunden und Projektpartnern.

Du informierst unsere Kunden über unsere Dienstleistungen, deine Ansprechpartner triffst du in Kundengesprächen, oft als Online-Meeting; jedoch auch auf Messen oder in Vor-Ort-Terminen, die du aktiv mitgestaltest.

Du verstehst es Projekte zu managen sowie diese erfolgreich abzuschließen. Dein persönlicher Anspruch ist es, die rechtlichen Pflichten und deren Aufgaben zum Thema Abfallwirtschaft zu verfolgen, zu recherchieren und zu verstehen, um diese termintreu unseren Kunden oder Auftraggebern und Projektpartnern als aufgearbeitete Inhalte zu übermitteln. Unser Qualitätsgedanke erfordert es, dass sich jeder einzelne im Team einbringt und stets an der Weiterentwicklung mitwirkt.

Ideales Profil
  • Abgeschlossenes Studium im Bereich Abfall, Umwelttechnik, Nachhaltigkeit
  • 5 – 8 Jahre Berufserfahrung z.B. im Bereich beratender Umweltdienstleistungen
  • Ausgeprägte Kunden- und Dienstleistungsorientierung
  • Erfahrung im Projektmanagement
  • Gutes sprachliches Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
  • Sehr gute Englisch-Kenntnisse sind von Vorteil
  • Selbstständige, sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise
  • Überzeugendes und sicheres Auftreten
  • Kontaktstark und dazu verbindliche sowie sympathische Persönlichkeit
  • Begeisterung zum kontinuierlichen Lernen im Segment Abfallmanagement, Kreislaufwirtschaft und Umwelt (insbesondere Genehmigungswesen, AVV, Verbringungen, Recyclingtechnik etc.)
Dein Arbeitgeber: Über Ecologicon

Wir befinden uns in einem stark wachsenden Marktsegment mit internationalem Hintergrund und Möglichkeiten sich persönlich weiterzuentwickeln. Unsere Mitarbeitenden sind die wesentlichen Bausteine unseres gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolgs.

Bewerbungsfrist: 30.09.2023

Wir freuen uns auf Dich!

Das bieten wir
  • Unbefristete Anstellung mit attraktiver und leistungsbezogener Vergütung
  • 30 Tage Erholungsurlaub
  • Flexible Arbeitszeitmodelle, Vertrauensarbeitszeiten
  • Gestaltungsspielraum und Eigenverantwortlichkeit im täglichen Arbeitsalltag
  • Raum für neue Ideen und individuelle Entfaltung
  • Wachsendes Unternehmen mit spannenden Tätigkeitsfeldern und sinnvoller Arbeit
  • Mobiles, ortsunabhängiges Arbeiten von überall mit Top-Equipment für jeden Mitarbeiter
  • Positives Arbeitsklima, vertrauensvoller Umgang miteinander, offene Kommunikation
  • Familienfreundlich, Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Förderung der betrieblichen Altersvorsorge sowie weitere Zusatzleistungen möglich
  • Kurze Entscheidungswege und flache Hierarchien sowie die Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung
Arbeitsort
Bundesweit (Remote)

Bewirb dich jetzt!

Erkennst Du dich wieder und haben wir Dein Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Deine Kontaktaufnahme unter hr@ecologicon.com sowie einen anschließenden, ersten virtuellen Austausch zum gegenseitigen Kennenlernen.

ECOLOGICON GmbH | Circular Economy & Consulting
Florian Werthmann
Goldleite 9
D-97234 Reichenberg Germany

ECOLOGICON GmbH

Goldleite 9
97234 Reichenberg – Germany

info@ecologicon.com
phone +49 931 4523070

Aktuelle Beiträge

Eine Notifizierung gilt für einen Abfall(-strom) sowie eine festzulegende Höchstmenge und muss vor der dem Beginn der Verbringung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Ein Erzeuger oder Besitzer von Abfall hat die Möglichkeit einen Dritten zur Erfüllung seiner Verwertungs- und Beseitigungspflichten zu beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass der beauftragte Dritte über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen muss.
Für „grün gelistete“ Abfälle gilt eine vereinfachte Form der grenzüberschreitenden Verbringung. Diese Abfälle können ohne weitere zeitaufwändige Genehmigungen grenzüberschreitend verbracht werden.
Die Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen enthält insbesondere Regelungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen.
EPR-Compliance ist Standard, aber oft mangelt es am Verständnis und den personellen Kapazitäten zur Umsetzung und Handhabung.
Seit Anfang des Jahres müssen Online-Plattformen prüfen, ob Händler ihrer Registrierungspflicht nach dem ElektroG nachkommen.